Am 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) in Kraft. Hauptzweck des Gesetzes ist es, Menschen in ganz Europa vor Diskriminierungen und Belästigungen zu schützen. Dazu beinhaltet das AGG auch die Verpflichtung des Arbeitsgebers, seine Mitarbeitenden im Sinne des AGG zu schulen.
Bereits seit 2008 bieten wir diesbezüglich eine flächendeckende Qualifizierungsmaßnahme an. Diese bietet allen Mitarbeitenden des Bistums Trier und der Kirchengemeinden mittels einer speziell auf die Belange von Kirche, Caritas und Diakonie zugeschnittenen Lernsoftware (Kooperationsprojekt der EKD, Diakonie, VDD und Caritas) eine Qualifizierung zum AGG.