Neben der kurz-, mittel- und langfristigen Personalplanung unter Berücksichtigung von mittelfristigen Ziel- und Entscheidungsvorgaben der Bistumsleitung ist der Arbeitsbereich zuständig für die Rekrutierung von nichtpastoralem Personal und Auszubildenden mit der jeweiligen Entwicklung von notwendigen Anforderungsprofilen und Entscheidungskriterien in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen. Hierbei sind insbesondere auch das persönliche Qualifikationsprofil und die sozialen Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber mit den Anforderungen der Stelle abzustimmen und personalentwicklerische Überlegungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Personalfürsorge sind der Abteilung die Entwicklung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen und Entscheidungen bei diversen Problemstellungen, die Beratung von Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei schwierigen individuellen Problemstellungen sowie die verantwortliche Durchführung und Überwachung geeigneter Maßnahmen übertragen. Arbeitsinstrumente sind neben individuellen Zugangsweisen das Betriebliche Eingliederungsmanagement, die Dienstvereinbarung Suchtprävention sowie die Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz. mehr...
Darüber hinaus obliegen der Abteilung Personaldispositionen bei Krankheits- und Elternzeitvertretungen, Versetzungen, Abordnungen, Freistellungen, etc., die Klärung und Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen (teilweise in Abstimmung mit dem Bereich Arbeitsrecht) wie auch das Verfassen von Dienstzeugnissen.
In seiner Funktion als Mitglied der Stellenbewertungskommission ist die Abteilung darüber hinaus zuständig für die Überwachung und Steuerung von Stellenbeschreibungen sowie die Durchführung von Stellenbewertungen, ggf. mit der Beauftragung einer externen Firma.
In Verbindung mit den genannten Kernaufgaben obliegt dem Arbeitsbereich der gesamte Schriftverkehr mit den Mitarbeitervertretungen.