Supervision und Coaching bieten die Möglichkeit, berufliche Erfahrungen zu reflektieren; dabei werden sowohl die eigenen Kompetenzen wie auch die persönlichen Grenzen in den Blick genommen und neue Handlungsmöglichkeiten erarbeitet.
Die Anlässe für eine Supervision / ein Coaching sind vielfältig: Wechsel in einen neuen Aufgabenbereich, Konfliktsituationen, Übernahme von Leitungsverantwortung, Entwicklungs- und Identitätsfragen, Wunsch nach besserer Zeitplanung und Effektivität und vieles andere mehr.
Erstgespräch
In einem ersten Kennenlern- und Kontraktgespräch vereinbaren Supervisor/in und Supervisand/in die Einzelheiten: Um welche Themen soll es gehen, wie viele Treffen sind vorgese¬hen, welche Ziele sollen erreicht werden? Dabei wird deutlich, ob es für beide „passt“, ob sie also miteinander arbeiten wollen. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, erfolgt eine zweite Vermittlung.
Wesentliche Grundlage der Gespräche ist die Diskretion, der Vertrauensschutz.
Initiative – unterschiedliche Wege
Gewöhnlich geht die Initiative von der Supervisandin / dem Supervisanden aus; diese haben ein persönliches Interesse, ihre Arbeitszufriedenheit zu verbessern.
Daneben gibt es aber auch die Situation, dass der Impuls vom Dienstgeber ausgeht, d.h. meist von der/dem zuständigen Personalverantwortlichen. In diesem Fall wird die Supervision / das Coaching empfohlen oder im Sinne einer Dienstanweisung angeordnet. Damit ist die Konstellation eines Dreieckskontraktes gegeben.
Dreieckskontrakt
Da der Dienstgeber sich von dieser Maßnahme bestimmte Ergebnisse verspricht, soll er von Anfang an bei der Kontraktgestaltung präsent sein. Das bedeutet: es findet (in der Regel vor Ort oder in den Räumen der Supervisorin / des Supervisors) ein gemeinsames Gespräch zwischen Personalverantwortlichem, Supervisand/in und Supervisor/in statt. Es geht darum, folgende Punkte zu klären:
- Welche Gründe haben zur Intervention durch die/den Personalverantwortliche/n geführt?
- Welche Ziele sollen – innerhalb welchen Zeitrahmens –im beruflichen Feld erreicht werden?
- Auf welche Weise kann die Erreichung der Ziele festgestellt werden?
- Sollte über diese Punkte kein Konsens zu erreichen sein, kann eine Klärungsphase von drei Supervisions-(Coaching-)Sitzungen vereinbart werden, in der geklärt wird, ob ein Supervisions-(Coaching-)Prozess möglich ist.
Außerdem wird vereinbart, sich gegen Ende des festgesetzten Zeitraumes wieder in dieser Konstellation zum Gespräch zu treffen, um die Entwicklung zu reflektieren.
Falls eine Vereinbarung nicht mit einem einzelnen, sondern mit einem Pastoralteam angestrebt wird, gilt entsprechend, dass sowohl Kontrakt- wie auch Auswertungsgespräch mit diesem Team erfolgt.
Zum Ablauf
Nach dem Kontakt mit der pastoralen Mitarbeiterin / dem pastoralen Mitarbeiter wendet sich die/der Personalverantwortliche an die Leiterin der Fachgruppe wegen der Vermittlung der Supervision / des Coachings. In diesem Gespräch wird schon deutlich, ob Supervision / Coaching empfohlen oder angeordnet wird. Gegebenenfalls kann hier eruiert werden, ob bei der beschriebenen Ausgangslage Supervision / Coaching das Mittel der Wahl ist oder ob eher eine andere Form der Unterstützung (Fortbildung, Beratung, Therapie, Versetzung auf eine passende Stelle o.a.) angeraten ist.
Die Auswahl des Supervisors (der Supervisorin / des Coach) erfolgt nach folgenden Kriterien: regionale Erreichbarkeit, aktuelle Kapazität, Vorschläge der pastoralen Mitarbeiterin / des pastoralen Mitarbeiters.
In einem Gespräch zu dritt (Supervisand/in, Personalverantwortliche/r, Supervisor/in) werden die Themen benannt und Zielsetzungen vereinbart; diese sollen möglichst konkret formuliert sein, so dass beobachtbare Entwicklungen beschrieben werden können. Über dieses Gespräch wird in der Regel eine schriftliche Zusammenfassung angefertigt.
Nach Abschluss der Beratung erfolgt in derselben Konstellation ein Auswertungsgespräch. Dabei werden die jeweiligen Zuständigkeiten beachtet: der/die Supervisor/in / Coach erstellt kein Gutachten, die Entscheidung über mögliche Konsequenzen obliegt dem Personalverantwortlichen.
Allgemeine Regelungen beim Dreieckskontrakt
Die Supervision / das Coaching gehört zur Dienstzeit. Fahrtkosten können wie üblich abgerechnet werden. Ein finanzieller Eigenbeitrag wird nicht erhoben.
Falls Termine von der Supervisandin / vom Supervisanden nicht eingehalten oder mehrmals verschoben werden, erfolgt darüber eine Mitteilung an die / den Personalverantwortliche/n. Die Supervisandin / der Supervisand wird darüber informiert.
Die Gespräche unterliegen – wie in Supervision / Coaching üblich – der Schweigepflicht. Vor dem Auswertungsgespräch zu dritt klären Supervisand/in und Supervisor/in / Coach, welche Inhalte weitergegeben werden dürfen.