'Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen' - Dieser Satz bringt das kirchliche Eheverständnis auf eine knappe Formel.
Die Ehe ist ein Bund, durch den Mann und Frau miteinander die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, die auf das Wohl der Gatten und die Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Dieser Bund, der zwischen Getauften durch Christus zum Sakrament erhoben wurde, ist wesentlich bestimmt durch die Treue und die Unauflöslichkeit.
Für die katholische Kirche ist die Ehe eingebettet in die Schöpfungsordnung. Durch die Schöpfung als Mann und Frau ist die Verbindung zwischen ihnen Teil des göttlichen Schöpfungsplanes (Gen 2, 18-24).
Durch Christus erhält die Verbindung zwischen Mann und Frau eine neue 'Qualität', wird zum Sakrament erhoben. Jede Ehe, die zwischen Christen geschlossen wird, ist demnach Zeichen für Gottes Neuen Bund mit den Menschen (Eph 5, 21-33; vgl. die Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute: Gaudium et spes, 48).
Aus der Sakramentalität der Ehe folgt ihre Unauflöslichkeit: weil Gottes Zusage an die Menschen in Christus einen unwiderruflichen Bund begründet, kann das 'Ja' der Brautleute am Altar als Abbild dieses Bundes nicht widerrufen werden. Durch ihr Jawort entsteht ein Band, das nicht gelöst werden kann.
Diese Lehre, die auf Bibel und Tradition gründet, gilt der Kirche als unverfügbar und nicht veränderbar. Deshalb halten das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) und darauf aufbauend das kirchliche Gesetzbuch von 1983 (c. 1056 CIC) an der Unauflöslichkeit der Ehe fest, trotz einer gewandelten Sicht der Ehe. Entgegen dem mehr vertragsrechtlichen Denken (Ehe als Vertrag - mit Kindern als Hauptzweck) früherer Zeiten steht nunmehr die Lebens- und Liebesgemeinschaft der Ehepartner im Mittelpunkt, der Ehebund, durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis gestiftet.