Das Bischöfliche Offizialat ist das kirchliche Gericht der Diözese Trier. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, Gerichtsverfahren durchzuführen, für die es nach den Bestimmungen des Codex Juris Canonici zuständig ist. Gegenstand dieser Verfahren sind Streitfragen, die im innerkirchlichen Bereich aufgetreten sind.
In seiner Aufgabe als kirchliches Gericht führt das Bischöfliche Offizialat in der Praxis im Wesentlichen kirchliche Ehenichtigkeits- und Eheauflösungsverfahren durch.
Darüber hinaus sind dem Offizialat weitere Zuständigkeiten übertragen: