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Bischöfliches Offizialat

Das Bischöfliche Offizialat ist das kirchliche Gericht der Diözese Trier. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, Gerichtsverfahren durchzuführen, für die es nach den Bestimmungen des Codex Juris Canonici zuständig ist. Gegenstand dieser Verfahren sind Streitfragen, die im innerkirchlichen Bereich aufgetreten sind.

In seiner Aufgabe als kirchliches Gericht führt das Bischöfliche Offizialat in der Praxis im Wesentlichen kirchliche Ehenichtigkeits- und Eheauflösungsverfahren durch. 

Darüber hinaus sind dem Offizialat weitere Zuständigkeiten übertragen:

So erreichen Sie uns

Bischöfliches Offizialat

Postfach 1340
54203 Trier

Sakramentenrecht und kirchenrechtliche Personenstandsangelegenheiten

Eherecht

Alle Rechtsfragen rund um eine kirchliche Eheschließung

Ansprechpartner:
Domvikar Michael Keller

 

Andere Rechtsfragen

Alle Rechtsfragen rund um Taufe, Firmung, Wiedereintritt, Übertritt, Sakramentalien

Ansprechpartner:
Dr. Barbara Engel-Ries

 

Laisierungsverfahren

Ansprechpartner:
Dr. Georg Holkenbrink

Selig- und Heiligsprechungsverfahren

Ansprechpartner:
Dr. Georg Holkenbrink

Verwaltungskanonistik

Kirchenrechtlichen Fragen, die nicht gerichtlicher Natur sind.

Ansprechpartner*innen:
Dr. Georg Holkenbrink
Dr. Barbara Engel-Ries

Offizial/ Gerichtsvikar

Katholisches Eheverständnis

Ehe-Annullierung