Ab dem 1. Januar 2025 (Verlängerung durch das Jahressteuergesetz 2022) werden für juristische Personen des öffentlichen Rechts - hierzu zählen auch die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände - strengere Regeln für die Umsatzbesteuerung gelten. In der Vorbereitung auf diese neue Rechtslage müssen die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände das Spektrum ihrer Aktivitäten auf ihre (umsatz-)steuerliche Relevanz analysieren.
Ab Herbst 2020 wurden die Kirchengemeinden im Bistum Trier mit der Broschüre "Neuregelung der Umsatzbesteuerung von kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts” über wesentliche Änderungen, auftretende Problemfelder und die erste Vorbereitungsphase informiert. In dieser Vorbereitungsphase erfolgte durch die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände eine Datenerfassung zur steuerlichen Bestandsaufnahme.
Hierfür und für die weitere Vorbereitung stehen den Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden auch die zuständigen Rendanturen beratend und unterstützend zur Seite. Grundlegende Sach- und Rechtsfragen werden über das Bischöfliche Generalvikariat geklärt - auch in Abstimmung mit überdiözesanen Gremien und mit der Finanzverwaltung.