Rendanturen entlasten Pfarrer und Räte von vielen Verwaltungs-Aufgaben vor Ort.
Zehn Rendanturen im Bistum Trier unterstützen die ihnen angeschlossenen Kirchengemeindeverbände und Kirchengemeinden bei der Vermögensverwaltung; sie handeln dabei im Auftrag der jeweils für die Vermögen zuständigen Gremien (Verbandsvertretung bzw. Verwaltungsrat oder Kirchengemeinderat).
Träger dieser Dienststellen ist das Bistum. Organisatorisch sind sie im Bischöflichen Generalvikariat dem ZB 2.4 - Leistungszentrum Kirchengemeinden zugeordnet. Mehr als 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen die vielfältigen Aufgaben in den zehn Rendanturen. Die jeweils zuständigen Rendantinnen und Rendanten beraten in allen Fragen der Vermögensverwaltung und nehmen im Auftrag der Verantwortlichen vor Ort Aufgaben auch selbständig wahr.
Die Rendanturen unterstützen bei sämtlichen Angelegenheiten, die das Kirchenvermögen betreffen:
- Haushaltsplan und Jahresrechnung
- Buchhaltung und Kontenführung
- Kontrolle und Weiterleitung der Kollekten
- Vertragswesen
- Genehmigung und Abschluss von Miet-, Pacht-, Leih-, Leasing- und Wartungsverträgen (gemäß §17 Abs.1 Nr.3 KVVG)
- Personaleinstellung und Personalverwaltung
- Verwaltung der Liegenschaften
- Baumaßnahmen
- Kindertagesstätten
- Genehmigung zur Aufnahme von Darlehen und inneren Anleihen bis zu einem Betrag von 15.000 € (gemäß §17 Abs.1 Nr.1 Buchstabe e)