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Fusion von Pfarreien im Bistum Trier

"Pinnwand Fusion"

Pinnwand Fusion
Pinnwand Fusion

Wenn Pfarreien bzw. Kirchengemeinden zusammengehen – Auf dem Weg zur Fusion

Ausgehend von den Ergebnissen der Diözesansynode des Bistums Trier hat sich Bischof Dr. Stephan Ackermann mit Datum vom 24. Februar 2021 in einem Schreiben an die Gemeinden gewandt, in dem er formuliert, wie er sich den weiteren Weg des Bistums in den kommenden Jahren vorstellt.

Neben der Errichtung der Pastoralen Räume sind auf der strukturellen Ebene Fusionen von Pfarreien zu einer neuen Pfarrei ein wesentlicher Bestandteil der Reform. Nur so können angesichts der wachsenden Herausforderungen in der Pastoral bei gleichzeitig zurückgehenden Ressourcen (Personal, Ehrenamt, Finanzen) die anstehenden Aufgaben gewährleistet werden.

Fusionen sind in der Regel auf der Ebene der bisherigen Pfarreiengemeinschaften vorzusehen; ggf. können sich innerhalb des PastR auch mehrere Pfarreiengemeinschaften zu einer neuen Pfarrei zusammenschließen.

Pfarreifusionen 5 schritte

Vorlaufphase

In der Vorlaufphase steht der Impuls des Bischofs zur Fusion von Pfarreien/Kirchengemeinden im Mittelpunkt. Zur Meinungsbildung können die Abteilung Personalplanung, -gewinnung und -einsatz (B 5.1.) und die Rendanturen angefragt werden.

Anhörungsphase

In Abstimmung mit den Gremien beantragt der Pfarrer[1] bzw. der Pfarrverwalter beim Bischof die Eröffnung des Anhörungsverfahrens. Daraufhin bittet der Bischof den Pfarrer und die Gremien[2], das Leitungsteam des Pastoralen Raums und den Priesterrat um Stellungnahmen zur beabsichtigten Fusion.

                                    

[1]   Pfarrer: In einer vakanten Pfarrei übernimmt der Pfarrverwalter die Aufgaben des Pfarrers.

[2]  Gremien: pastorale Gremien und Verwaltungsgremien, je nach Rätemodell (Pfarrgemeinderäte, Kirchengemeinderäte, Pfarreienrat, Pfarreienrat direkt, Verwaltungsräte, Verbandsvertretung).

Vorbereitungsphase

Mit der (auf Grundlage der Stellungnahmen) erfolgenden Zustimmung des Bischofs zur Einleitung der Fusion, beginnt die Vorbereitungsphase. Die wichtigsten Themen und Fragestellungen werden gesammelt, nach Wichtigkeit sortiert und bearbeitet. Über die bevorstehende Fusion der Pfarreien/Kirchengemeinden zu einer neuen Pfarrei/Kirchengemeinde wird fortlaufend öffentlich informiert.

Gründungsphase

Mit der Gründungsfeier startet die neue Pfarrei und Kirchengemeinde. Das Vermögen geht mit dem im Dekret genannten Errichtungszeitpunkt auf die neue Kirchengemeinde über. Die Wahl und Konstituierung der Gremien folgt.

Aufbauphase

Nun ist die Zeit des Aufbaus der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde gekommen. Die Entwicklung der neuen Pfarrei ist in einen Gesamtprozess des pastoralen Planens in Zusammenarbeit mit der Leitung des Pastoralen Raumes unter der Berücksichtigung des Rahmenleitbildes und der Umsetzung der Synodenergebnisse eingebettet.

Fusionierte Pfarreien

  • Andernach St. Marien
  • Bad Kreuznach Heilig Kreuz
  • Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • Bad Sobernheim (Nahe-Glan-Soon St. Willigis)
  • Boppard (Mittelrhein St. Josef)
  • Brohltal
  • Großmaischeid-Isenburg St. Maria Magdalena
  • Kirner Land St. Hildegard
  • Koblenz St. Petrus und St. Martinus
  • Langenfeld St. Jodokus
  • Linz an Rhein und Höhe St. Marien
  • Neuwied St. Matthias
  • Sponheimer Land

  • Bostalsee St. Christophorus
  • Losheim am See Heilig Geist
  • Merzig-Hilbringen St. Maria
  • Nalbach Heilig Geist
  • Saarbrücken (St. Johann)
  • Saarbrücken (Scheidter Tal St. Remigius)
  • Schiffweiler St. Martin
  • Sulzbach Allerheiligen
  • Völklingen St. Eligius
  • Wadgassen St. Wolfram
  • Weiskirchen Don Bosco

  • Alftal Maria vom Berge Karmel
  • Gerolsteiner Land
  • Gillenfeld
  • Konz St. Johann - St. Nikolaus - St. Marien
  • Mittlere Mosel
  • Monzelfeld (Am Haardtkopf St. Christophorus)
  • Morbach Vierzehnheiligen
  • Rechts und links der Mosel St. Matthias
  • Rittersdorf (Südliche Eifel St. Matthias)
  • Saar-Mosel St. Jakobus
  • Trier St. Paulin
  • Welschbillig (Trierer Land St. Hildegard)

Kontaktdaten und Unterstützungssysteme

Hier finden Sie weiterführende Informationen und Kontakte zu den zuständigen Stellen im Bischöflichen Generalvikariat für Ihre Fragen:

Abteilung Personalplanung, -gewinnung und -einsatz - B 5.1
fusionen-bistum.trier@bistum-trier.de

Referent pastorale Räte und Pastoraler Raum im Team Engagemententwicklung - B 2.4.1
raete@bistum-trier.de

Team Fachgruppe Organisationsberatung - B 2.2
fachgruppe.organisationsberatung@bistum-trier.de

Postadresse

Bischöfliches Generalvikariat Trier
Abteilung Personalplanung, -gewinnung und -einsatz - B 5.1
Mustorstraße 2, 54290 Trier

Pfarreien (1.1.2023)

Arbeitskarte 2023

Strukturen Bistum Trier (1.1.2024)

Pastorale Räume Bistum Trier stand 2023.01.01